Allgemeine Geschäftsbedingungen
Letzte Aktualisierung: November 2025
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln das Vertragsverhältnis zwischen Astoria Collection (nachfolgend "Auftragnehmer") und dem Kunden (nachfolgend "Auftraggeber") für alle Dienstleistungen im Bereich Kunstausstellungen, Sammlungsverwaltung und Kunstberatung.
Auftragnehmer:
Astoria Collection
14 Rue du Fossé
L-1536 Luxemburg Stadt, Luxemburg
Mit der Beauftragung von Dienstleistungen erkennt der Auftraggeber diese AGB als verbindlich an. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nur wirksam, wenn sie vom Auftragnehmer ausdrücklich schriftlich bestätigt wurden.
2. Vertragsgegenstand und Leistungsumfang
2.1 Dienstleistungen
Der Auftragnehmer bietet folgende Hauptdienstleistungen an:
- Kuratorische Dienstleistungen und Organisation privater Kunstausstellungen
- Professionelle Sammlungsverwaltung und Katalogisierung
- Individuelle Kunstberatung und Markanalysen
- Vermittlung von Transport-, Versicherungs- und Restaurierungsleistungen
2.2 Vertragsabschluss
Der Vertrag kommt zustande durch:
- Schriftliches Angebot des Auftragnehmers und schriftliche Annahme durch den Auftraggeber, oder
- Beginn der Leistungserbringung nach mündlicher oder schriftlicher Beauftragung
2.3 Leistungsbeschreibung
Der genaue Umfang der Dienstleistungen wird in einem individuellen Angebot oder Projektplan festgelegt. Änderungen bedürfen der schriftlichen Vereinbarung zwischen den Parteien.
3. Pflichten des Auftraggebers
3.1 Informationspflichten
Der Auftraggeber verpflichtet sich:
- Alle für die Leistungserbringung notwendigen Informationen vollständig und wahrheitsgemäß bereitzustellen
- Relevante Änderungen umgehend mitzuteilen
- Erforderliche Genehmigungen und Zugänge zu ermöglichen
- Informationen über besondere Anforderungen oder Empfindlichkeiten von Kunstwerken offenzulegen
3.2 Mitwirkungspflichten
Der Auftraggeber stellt sicher, dass:
- Räumlichkeiten für Ausstellungen oder Arbeiten rechtzeitig zugänglich sind
- Erforderliche bauliche oder technische Voraussetzungen erfüllt sind
- Kunstwerke zum vereinbarten Zeitpunkt verfügbar sind
- Notwendige Versicherungen vorhanden sind
3.3 Eigentumsnachweis
Der Auftraggeber versichert, dass er rechtmäßiger Eigentümer der zu verwaltenden oder auszustellenden Kunstwerke ist oder über die erforderlichen Rechte verfügt. Der Auftragnehmer ist berechtigt, entsprechende Nachweise zu verlangen.
4. Vergütung und Zahlungsbedingungen
4.1 Honorar
Die Vergütung richtet sich nach dem individuellen Angebot. Sofern nicht anders vereinbart, gelten folgende Zahlungsbedingungen:
- 30% Anzahlung bei Vertragsabschluss
- 40% bei Projektbeginn oder Zwischenabnahme
- 30% nach Fertigstellung und Abnahme
4.2 Zahlungsfrist
Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz berechnet.
4.3 Nebenkosten
Sofern nicht anders vereinbart, sind folgende Kosten nicht im Honorar enthalten und werden gesondert in Rechnung gestellt:
- Transport- und Versicherungskosten
- Materialkosten für Rahmen, Vitrinen oder Beleuchtung
- Kosten für externe Gutachter oder Restauratoren
- Reisekosten außerhalb Luxemburgs
5. Sorgfaltspflichten und Haftung
5.1 Sorgfaltspflicht
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, alle Leistungen mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns zu erbringen. Alle Arbeiten erfolgen nach musealen Standards und unter Berücksichtigung aktueller Konservierungsrichtlinien.
5.2 Haftungsbeschränkung
Der Auftragnehmer haftet nur für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen, soweit nicht Leben, Körper oder Gesundheit betroffen sind.
5.3 Versicherung
Der Auftragnehmer verfügt über eine Betriebshaftpflichtversicherung. Der Auftraggeber ist jedoch verpflichtet, seine Kunstwerke ausreichend zu versichern. Der Auftragnehmer kann bei der Vermittlung geeigneter Kunstversicherungen behilflich sein.
5.4 Haftungshöchstgrenze
Die Haftung des Auftragnehmers ist - soweit gesetzlich zulässig - auf das Dreifache der Auftragssumme begrenzt, höchstens jedoch auf €50.000 pro Schadensfall.
6. Vertraulichkeit und Datenschutz
6.1 Vertraulichkeit
Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Geschäftsbeziehung bekannt gewordenen Informationen vertraulich zu behandeln. Dies umfasst insbesondere:
- Informationen über Kunstwerke und Sammlungen
- Bewertungen und Gutachten
- Persönliche Daten und Kontaktinformationen
- Geschäftliche Vereinbarungen
6.2 Datenschutz
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß der Datenschutzerklärung und den Bestimmungen der DSGVO.
6.3 Referenzen
Die Verwendung von Projekten als Referenz (z.B. auf der Website oder in Präsentationen) erfolgt nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers.
7. Urheberrechte und Nutzungsrechte
7.1 Urheberrecht an Dokumentationen
Fotografien, Kataloge, Gutachten und andere vom Auftragnehmer erstellte Dokumentationen bleiben urheberrechtlich geschützt. Der Auftraggeber erhält ein nicht-exklusives Nutzungsrecht für private Zwecke.
7.2 Rechte Dritter
Bei der Verwendung von Kunstwerken sind die Urheberrechte der Künstler zu beachten. Der Auftraggeber ist für die Einholung erforderlicher Genehmigungen verantwortlich, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart.
8. Projektdauer und Termine
8.1 Leistungszeit
Vereinbarte Termine sind nach Möglichkeit einzuhalten, gelten aber als unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet. Verzögerungen durch höhere Gewalt oder unvorhersehbare Umstände berechtigen nicht zu Schadenersatzansprüchen.
8.2 Terminverschiebungen
Verschiebungen von Terminen durch den Auftraggeber, die weniger als 7 Tage vor dem vereinbarten Termin erfolgen, können zu einer Berechnung von 50% des vereinbarten Honorars für diesen Termin führen.
9. Kündigung und Rücktritt
9.1 Ordentliche Kündigung
Laufende Verträge können von beiden Parteien mit einer Frist von 4 Wochen zum Monatsende gekündigt werden, sofern nicht anders vereinbart.
9.2 Außerordentliche Kündigung
Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor bei:
- Wesentlichen Vertragsverletzungen
- Zahlungsverzug von mehr als 30 Tagen
- Falschen Angaben über Eigentumsverhältnisse
9.3 Folgen der Kündigung
Bei Kündigung sind bereits erbrachte Leistungen zu vergüten. Bereits geleistete Zahlungen werden anteilig erstattet, abzüglich der bis zur Kündigung angefallenen Kosten.
10. Gewährleistung und Mängelrechte
10.1 Gewährleistung
Der Auftragnehmer gewährleistet die fachgerechte Ausführung der vereinbarten Leistungen. Mängel sind unverzüglich schriftlich anzuzeigen.
10.2 Nachbesserung
Bei berechtigten Mängelrügen ist dem Auftragnehmer zunächst die Möglichkeit zur Nachbesserung zu geben. Erst nach erfolgloser Nachbesserung stehen dem Auftraggeber weitere gesetzliche Rechte zu.
10.3 Ausschluss
Gewährleistungsansprüche sind ausgeschlossen bei Mängeln, die auf unsachgemäßer Behandlung, natürlicher Abnutzung oder Nichtbeachtung von Pflegehinweisen beruhen.
11. Streitbeilegung
11.1 Gütliche Einigung
Die Parteien verpflichten sich, bei Streitigkeiten zunächst eine gütliche Einigung zu versuchen.
11.2 Gerichtsstand und anwendbares Recht
Es gilt luxemburgisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Luxemburg Stadt, soweit der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
11.3 Mediation
Vor Einleitung eines Gerichtsverfahrens verpflichten sich beide Parteien, eine Mediation zu versuchen. Die Kosten werden hälftig geteilt.
12. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
13. Änderungen der AGB
Der Auftragnehmer behält sich vor, diese AGB zu ändern. Änderungen werden dem Auftraggeber mindestens 4 Wochen vor ihrem Inkrafttreten in Textform mitgeteilt. Widerspricht der Auftraggeber nicht innerhalb von 2 Wochen nach Zugang der Mitteilung, gelten die geänderten AGB als angenommen.
Stand dieser AGB: November 2025